Die Provinzleitung

Als Dillinger Franziskanerinnen leben wir geschwisterlich zusammen. Geschwisterlichkeit ist ein wesentlicher franziskanischer Wert. Doch schon Franzikus hat erfahren, dass eine größere Gemeinschaft auch Organisation und Leitung benötigt. Die Leitung wird demokratisch und auf Zeit gewählt.

UNSER GREMIUM DEMOKRATISCH GEWÄHLT

Alle Mitglieder der Provinzleitung wurden in einem demokratischen Wahlprozess gewählt und dann von der Generalleitung bestätigt.

Die Provinzleitung ist für sechs Jahre von der Gemeinschaft beauftragt, Leitungsverantwortung wahrzunehmen.

Sr. Martina Schmidt ist als Provinzleiterin letztverantwortlich für die Provinz. Sie wird von Sr. Clara Mende, der Provinzvikarin, vertreten.

Vier Rätinnen bringen ihre Kompetenzen in die Leitung ein: Sr. Gerda Friedel (verstorben Juni 2024), Sr. Gudrun Reichart, Sr. Mattäa Herrler, Sr. Antonia Stegmiller. Alle zusammen bilden die Provinzleitung, die sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen trifft. Dort werden alle wesentlichen Dinge besprochen und entschieden. Am Ende ihrer Amtszeit legen die Schwestern der Provinzleitung gegenüber dem sogenannten Provinzkapitel Rechenschaft ab.

Unsere Aufgaben

Die Aufgaben der Provinzleitung sind vielfältig und können an dieser Stelle nicht alle aufgezählt werden. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Themenfelder:

  • Die wichtigste Aufgabe ist das Dasein, das Hören.
  • Die erste Sorge gilt den Schwestern (Besuche der Konventgemeinschaften, Zuhören und Gespräch, gemeinsame Überlegungen zu Einsatzfeldern einzelner Schwestern, Ermutigung, Unterstützung bei Problemen, bei Fragen rund um Krankheit und Alter…).
  • Die Schwestern der Provinzleitung setzen spirituelle Akzente in der Gemeinschaft, regen die ständige Auseinandersetzung mit franziskanischen Werten an, halten die Frage wach, was heute dran ist. Sie werden dabei von Schwestern der Gemeinschaft unterstützt und inspiriert.
  • Die Schwestern der Provinzleitung nehmen aufmerksam wahr, was sich in Kirche und Gesellschaft entwickelt und suchen nach gemeinsamer Positionierung bei brennenden Fragen.
  • Die Schwestern der Provinzleitung pflegen Kontakte mit den Schwestern der Provinzen in den USA, Brasilien und Indien und mit den Schwestern der Generalleitung. Die Gemeinschaft vernetzt sich mit anderen, besonders mit franziskanischen Ordensgemeinschaften und mit Menschen, die an der franziskanischen Spiritualität interessiert sind.

 

  • Sr. Martina bzw. Sr. Clara vertreten die Provinz nach außen.
  • Die Provinzleitung trägt Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens der Provinz. Sie entscheidet darüber, wofür welche größeren Summen eingesetzt werden. Sr. Antonia Stegmiller ist als Ökonomin Chefin der Verwaltung. Sie arbeitet mit dem Geschäftsführer, fachlich kompetenten Schwestern und Mitarbeiterinnen zusammen.
  • Die Provinz ist Trägerin dreier Kindertagesstätten, zweier Gäste- und Bildungshäuser, zweier Pflegeinrichtungen. Die Provinzleitung ist für die Konzeption und Führung dieser Einrichtungen, für die Immobilien, für die Sicherheit aller, die dort ein- und ausgehen, verantwortlich. Die Provinz ist Dienstgeberin von rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Die Schwestern der Provinzleitung engagieren sich in verschiedenen Gremien, die mit der Geschichte der Gemeinschaft in enger Verbindung stehen (z.B. Regens-Wagner-Stiftung, Stiftung der Dillinger Franziskanerinnen St. Maria Volkach, Kinderheimstiftung Gundelfingen, Aufsichtsrat der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH).

Das Provinzkapitel

Unsere Ordensgemeinschaft ist sowohl hierarchisch als auch demokratisch organisiert. Denn unsere Ordensleitung wird im Provinzkapitel von Schwestern der Provinz gewählt und nicht von der Generalleitung oder einem Bischof bestimmt. 

Das Provinzkapitel ist die höchste entscheidende Instanz in der Provinz. Hier werden die wichtigsten und weitreichende Entscheidungen getroffen. Die Provinzleitung ist an die Beschlüsse des Kapitels gebunden und muss vor dem Kapitel Rechenschaft geben.

Alle Schwestern der Deutschen Provinz haben das Recht, 30 Schwestern der Provinz als ihre Interessenvertretung (Delegierte) in unser Provinzkapitel zu wählen. Es gibt zwei Wahlgänge. Im ersten Wahlgang wählt jede Schwester bis zu 20 Schwestern ihres Vertrauens. Wer 2/3 der abgegenen Stimmen erhalten hat, ist als Delegierte gewählt. Im zweiten Wahlgang stehen die Schwestern zur Wahl, die im ersten Wahlgang mindestens 5 Stimmen erhalten haben.

Außer den Delegierten gehören die Schwestern der Provinzleitung zu den Kapitularinnen. Im Kapitel hat jede Schwester bei den Abstimmungen eine Stimme; es gibt keinen Unterschied in der Wertigkeit. 

Eine deutliche 2/3 Mehrheit der Kapitularinnen muss für eine Entscheidung stimmen, damit ein Beschluss zustande kommt.

Zu den wichtigsten Entscheidungen des Kapitels gehört die Wahl der Provinzleitung. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Außerdem wählt unser Provinzkapitel die Delegierten für ein Generalkapitel. Auch dieses Kapitel findet mindestens alle 6 Jahre statt. 

Deshalb findet in der Praxis etwa alle drei Jahre ein Provinzkapitel statt. Im Regelfall dauert ein Kapitel 3 bis 5 Tage. Stehen wichtige Entscheidungen an, ist es mit Zustimmung der Generalleitung möglich, das Kapitel offen zu halten.

Das erste Provinzkapitel der Deutschen Provinz fand im April 2023 statt und endete im Februar 2024. Da für 2026 ein Generalkapitel geplant ist, findet unser nächstes Provinzkapitel im Frühjahr 2026 statt.